Wichtig: Ab Montag, 8. November, gilt „2G“ im Sport

Liebe Karateka!

Leider füllen sich wieder die Krankenhäuser mit Covid-Patienten. Nun haben wir aber im Gegensatz zum letzten Jahr ein Werkzeug in der Hand, das heißt Testen (für die Kleinen) und eine Impfung für Personen ab dem 12. Lebensjahr.

Bitte beachtet, daß ab Montag, 8. November, folgende Regelungen gelten:

  • Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gibt es keine Testpflicht
  • Für Kinder vom 12. bis zum 15. Lebensjahr gilt der Ninja-Paß der Schule
  • Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr/der 9. Schulstufe gilt „2G“ wie für Erwachsene.
  • Wer sich erst jetzt impfen läßt, für den gilt bis zum 06. Dezember die Möglichkeit mit der Erstimpfung und einem PCR-Nachweis beim Training teilzunehmen.

Um die Universität Klagenfurt zu rezitieren: Die Impfung sei „nicht perfekt, aber sie ist – auf strikt wissenschaftlicher Basis – das beste Präventionsinstrument, über das wir verfügen„.

Hinweis der Redaktion: Im ursprünglichen Text war von einer Impfung ab dem 12. LJ die Rede, das ist aber nicht mehr zutreffen.